Sachverständigenbüro Ockenfuß
Eine Marke der VBH Immobilien
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Für Privatgutachten und sonstigen vereinbarten Leistungen als Gutachter orientiert sich unser Honorar an § 34 HOAI in der Fassung von 2002 (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure).
Individuelle Vereinbarungen
In einigen Fällen werden sinnvollerweise individuelle Vereinbarungen getroffen. Für allgemeine Beratungen berechnen wir einen Stundensatz von 95€ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honororiert.